09. Februar 2022
Pssst, streng vertraulich!
Arbeitgeber haben ein Recht darauf, dass Betriebsinterna „in den eigenen vier Wänden“ bleiben. Dahinter steckt die allgemeine Verschwiegenheitspflicht, auch Schweigepflicht genannt. Doch Verschwiegenheit ist keine Einbahnstraße, sagt Arbeitsrechtlerin Asma Hussain-Hämäläinen.