Benefits: So profitieren Sie
Vom E-Bike bis zum Essensgutschein: Geldwerte Benefits können indirekt zur Gehaltserhöhung beitragen. Lesen Sie, wie Sie die Zusatzleistungen verhandeln und das Beste für sich herausholen.
Text: Christine Sommer-Guist
Ein Fitnessstudio-Abo oder ein Jobticket statt mehr Bruttogehalt: Für viele Arbeitnehmer*innen sind Zusatzleistungen heute fast genauso wichtig wie das Gehalt selbst. Laut Global Benefits Attitudes Survey 2024 gaben knapp die Hälfte der 2.000 hierzulande Befragten an, ihre neues Unternehmen aufgrund der Benefits gewählt zu haben. Denn für Arbeitnehmer*innen wiederum können solche Leistungen bares Geld wert sein – und Freiräume schaffen, die ein reines Gehaltsplus nicht immer leisten kann. Unternehmen haben das längst erkannt – und setzen zunehmend auf Benefits, um attraktiv zu bleiben. Und das bringt Fachkräfte gerade in der Gehaltsverhandlung in eine gute Position.
Was sind Benefits?
In der Welt der Buchhaltung werden Benefits als geldwerte Vorteile oder Sachleistungen definiert. Aus Sicht von Arbeitnehmer*innen könnte man besser sagen: Benefits sind zusätzliche Leistungen, die das Gehalt ergänzen. Diese können in Form von Sachleistungen, Zuschüssen oder Vergünstigungen gewährt werden – und sind oft steuerlich begünstigt. Damit bieten Benefits das Potenzial, die eigene Gesamtvergütung deutlich aufzuwerten. Wer zum Beispiel monatlich Sachbezüge wie Tank- oder Einkaufsgutscheine erhält, hat spürbar mehr Netto im Portemonnaie. Auch die betriebliche Altersvorsorge ist attraktiv, weil sie hilft, steuer- und sozialabgabenfrei für die Rente zu sparen. Laut Global Benefits Attitudes Survey sagen rund ein Drittel der Befragten in Deutschland, dass die betriebliche Altersversorgung ein wichtiger Grund für die Wahl des aktuellen Arbeitgebers war; Für 47 Prozent ist dieser Benefit ein Grund, beim aktuellen Arbeitgeber zu bleiben.
Vorteile und Nachteile von Benefits
Benefits lohnen sich in der Regel für Arbeitnehmer*innen, weil sie steuerlich begünstigt oder sogar komplett steuerfrei gewährt werden können. Dabei gilt es zu beachten, dass es für Sachleistungen wie Gutscheine oder Mahlzeiten monatliche Freibeträge von 50 Euro gibt. Alles über diese Grenze hinaus ist steuer- und sozialabgabenpflichtig – allerdings oft zu dem günstigen Steuersatz von pauschal 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das rechnet sich für viele Arbeitnehmer*innen. Von Sozialversicherungsbeiträgen zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sind neben den geringwertigen Sachbezügen bis 50 Euro pro Monat auch Arbeitgeberzuschüsse zur Kinderbetreuung oder bestimmte Formen der betrieblichen Altersvorsorge befreit. Fahrtkostenzuschüsse, Dienstwagen und einige andere Vergünstigungen wie die Nutzung von Fitnessstudios können hingegen sozialversicherungspflichtig sein.
Ein Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber jeden Monat einen Gutschein für den Supermarkt im Wert von 50 Euro. Dieser Betrag ist komplett steuerfrei – das heißt, Sie müssen darauf weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben zahlen. Würde Ihnen das gleiche Geld als Gehalt ausgezahlt, würden darauf je nach Steuerklasse und Abzügen schnell 15 bis 20 Euro wegfallen. Durch die steuerfreie Behandlung des Gutscheins sparen Sie also effektiv Geld, ohne dass Ihr Arbeitgeber zusätzliches Budget aufwenden müsste. Solche steuerlich begünstigten Benefits wie Gutscheine, Zuschüsse zur Kinderbetreuung oder bestimmte Formen der betrieblichen Altersvorsorge erhöhen den Nettowert Ihres Gehalts deutlich, ohne dass Sie mehr arbeiten müssen.
Die Nachteile: Benefits schlagen sich anders als Gehaltserhöhungen nicht im Rentenbescheid nieder. Das kann zwar eine betriebliche Altersvorsorge kompensieren, allerdings muss diese bei Kündigungen mitgedacht werden. Zudem sind Zusatzleistungen jederzeit kündbar. Es gilt also sorgfältig abzuwägen, welche Leistungen bei Gehaltsverhandlungen eine Rolle spielen sollen. Oftmals bieten Unternehmen ihre Benefits als starres Paket an – dabei haben Fachkräfte unterschiedlicher Generationen verschiedene Bedürfnisse. Ein Arbeitnehmer in seinen 50ern ist beispielsweise eher daran interessiert, die Beitragszahlungen für die Rentenkasse zu erhöhen, während eine Arbeitnehmerin Anfang 30 an der Betreuung ihres Kindes interessiert ist.
Benefits in der Gehaltsverhandlung
Wer bestimmte Benefits haben möchte, kann diese im Bewerbungs- und Jahresgespräch verhandeln. Eine gute Vorbereitung mit passenden Argumenten, die dem Chef oder der Chefin die eigenen Vorteile durch Benefits aufzeigen, ist dabei hilfreich. Zunächst lohnt es sich, zu prüfen, ob im Unternehmen Gehaltsgrenzen bestehen und welche Benefits bereits angeboten werden. Gleichzeitig sollte man ausrechnen, wie sich eine mögliche Gehaltserhöhung netto auf das Konto auswirkt – insbesondere bei hoher Steuerbelastung können Zusatzleistungen wie Gutscheine oder Essenszuschüsse eine deutlich attraktivere Alternative sein. Auch die Recherche zu steuerfreien und gesetzlich begünstigten Benefits ist sinnvoll: Welche Angebote passen zu Ihrer Lebenssituation? Gesundheitsförderung kann zum Beispiel bis zu 600 Euro jährlich steuerfrei gewährt werden. Das lässt sich in der Verhandlung konkret einbringen.
Ein Perspektivwechsel hilft zusätzlich: Wer die Sicht des Arbeitgebers einnimmt, erkennt, dass Benefits nicht nur die Bindung stärken und die Arbeitgebermarke fördern, sondern oft auch günstiger sind als eine reine Gehaltserhöhung. Das lässt sich in der Argumentation nutzen: „Ich weiß, Benefits sind fürs Unternehmen steuerlich attraktiv – lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden.“ Nicht zuletzt sollten die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen bekannt sein: Benefits sind freiwillige Zusatzleistungen, können aber vertraglich zugesichert werden und gelten dann als arbeitsrechtlich verbindlich. Die steuerliche Grundlage liefert das Einkommensteuergesetz (§ 8 Abs. 2 und 4, § 37b EStG), wobei nur Leistungen, die zusätzlich zum Gehalt gewährt werden, steuerlich begünstigt sind. Wer diese Punkte berücksichtigt, kann seine Verhandlung gezielt vorbereiten und Chancen auf attraktive Zusatzleistungen deutlich erhöhen.
