Fit für Nachhaltigkeitsberichte
In einem CSR-Bericht machen Nachhaltigkeitsmanager*innen die ökologischen und gesellschaftspolitischen Aktivitäten ihres Unternehmens öffentlich. Foto: © Leonardo.Ai

Fit für Nachhaltigkeitsberichte

In den kommenden Jahren müssen immer mehr Unternehmen verpflichtend Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Manche machen das auch freiwillig. Für branchenfremde Fachkräfte mit Interesse an dem Thema Grund genug, sich tiefer damit zu beschäftigen und den Quereinstieg zu wagen.

Text: Christine Lendt

Corporate Social Responsibility, kurz CSR, steht für die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens und die Auswirkungen auf die Gesellschaft. CSR umfasst die freiwilligen Maßnahmen von Firmen bezüglich ihrer Aktivitäten im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Dokumentiert werden diese in einem CSR- oder Nachhaltigkeitsbericht, zuständig dafür sind in der Regel Nachhaltigkeitsmanager*innen oder CSR-Manager*innen. Sie können dafür die unterschiedlichsten Aspekte im Blick haben: die fairen Arbeitsbedingungen bei Zulieferbetrieben genauso wie die wohltätigen Aktivitäten des Unternehmens.

Größere Betriebe sind mittlerweile gesetzlich dazu verpflichtet, CSR-Berichte zu erstellen. Konkret trifft dies zu, wenn sie kapitalmarktorientiert sind und mehr als 500 Beschäftigte sowie einem Umsatz von über 40 oder eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro haben. Außerdem betrifft diese Pflicht alle Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften – wobei keine Rolle spielt, ob sie an der Börse notiert sind. Rechtsgrundlage ist in Deutschland seit April 2017 das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), mit dem entsprechende EU-weite Vorgaben auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Die CSR-Berichtspflicht wird aufgrund einer Verschärfung der EU-Vorgaben schrittweise ausgeweitet. So gilt die Pflicht ab dem Geschäftsjahr 2025 für alle Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigen und einer gewissen Umsatzhöhe oder Bilanzsumme – unabhängig davon, ob sie kapitalmarktorientiert sind. Ab 2026 sind dann sogar kleine und mittlere Unternehmen mit mehr zehn Mitarbeiter*innen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, wenn sie börsennotiert sind. Und natürlich steht es jedem Unternehmen frei, aus eigenem Antrieb einen CSR-Bericht zu erstellen.

Im CSR-RUG ist verankert, dass betroffene Unternehmen bestimmte Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen müssen. Dazu gehören die Themenblöcke Umwelt, Soziales und Menschenrechte sowie Governance. Umwelt umfasst etwa Maßnahmen bezüglich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft oder Klimaschutz und -anpassung. Im sozialen Bereich geht es unter anderem um Gleichbehandlung und Achtung der Menschenrechte. Governance wiederum umfasst Unternehmensethik und -kultur, Lobbying und faire Geschäftsbeziehungen.

Verschiede Formate sind möglich

Ein konkretes, schriftliches Format für die CSR-Berichterstattung ist laut dem CSR-RUG nicht vorgesehen. Für die Erstellung können nationale oder europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards genutzt werden. In Deutschland werden vor allem die der Global Reporting Initiative (GRI) und des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) angewendet. Doch egal welches Format – die einzelnen Schritte bei der CSR-Berichterstattung sind im Wesentlichen gleich. Der TÜV Nord, der eine Weiterbildungen dazu im Programm hat, skizziert sie folgendermaßen:

  • Definition der Vision und Strategie
  • Rahmenbedingungen für den Bericht festlegen (zum Beispiel Organisation des Projektmanagements, Auswahl eines Formats wie GRI oder DNK)
  • Stakeholder- und Wesentlichkeitsanalyse
  • Datensammlung und -beschaffung
  • Ziel- und Maßnahmenplan
  • Erstellung und Veröffentlichung des Berichts
  • Fortschreiben des Berichts, das heißt: Wiederholung und Anpassung bei Bedarf

Geeignet für den Quereinstieg

Nun hat nicht jedes Unternehmen die Ressourcen, eine*n eigene*n Nachhaltigkeitsmanager*in einzustellen. Dann kümmert sich vielleicht eine Fachkraft darum, die bislang wenig und nichts mit dem Thema CSR-Berichterstattung am Hut hatte. Die gute Nachricht für alle, die Interesse an dieser Tätigkeit haben: Man muss dafür keinen Studienabschluss in „Sustainability Management“ oder Umweltwissenschaften haben. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst ja mehr als nur den ökologischen Bereich und ist durchaus für den Quereinstieg geeignet.

Möglich machen das Seminare zum oder zu Nachhaltigkeitsmanager*in oder CSR-Manager*in, wie sie unter anderem die IHKs, der TÜV oder andere Bildungsanbieter im Programm haben. Zielgruppe sind unter anderem Mitarbeitende aus den Bereichen Marketing, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Personalwesen. Dabei spielt die Struktur des Arbeitgebers in der Regel keine Rolle: Unternehmen sind ebenso angesprochen wie Institutionen, Verbände, Verwaltungen, Bildungseinrichtungen und soziale Träger. Auch die Hochschulen sind hier aktiv mit mehrmonatigen (berufsbegleitenden) Lehrgängen. So bieten etwa die Leuphana-Universität Lüneburg ein Seminar über „Sustainability Reporting and Accounting“ und die Hochschule Bochum zum „Nachhaltigkeitsreporting“ an, die beide jeweils mit einem Zertifikat abschließen.

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