Der erste richtige Job
Vor und mit dem ersten Job kommen einige Neuerungen auf Berufseinsteiger*innen zu. Foto: © LIGHTFIELD STUDIOS – stock.adobe.com

Der erste richtige Job

Mit dem Beginn des Arbeitslebens ändern sich für Studierende Einiges. Welche Dinge Fachkräfte vorab beachten sollten, um sich voll auf den Jobeinstieg konzentrieren können.

Text: Christine Lendt

Auf diesen Moment haben Akademiker*innen mehrere Jahre lang im Studium hingearbeitet: den ersten Job. Eine aufregende Sache – nicht nur, weil es gilt, viele neue Gesichter, offizielle Regeln und ungeschriebene Gesetze kennen zu lernen. Mit der ersten Anstellung nach dem Studium treten Fachkräfte in einen der längsten Lebensabschnitte überhaupt ein: die Erwerbstätigkeit. All das kann zunächst emotional herausfordernd sein, wenn auch unterschiedlich stark. Denn im Schnitt braucht es mindestens sechs Monate, um so richtig im neuen Umfeld anzukommen.

Papierkram steht an

Neben den starken Gefühlen, die der erste Job auslösen kann, kommen auch formale Änderungen daher. Eine davon betrifft die Krankenversicherung. Bis zum Berufseinstieg und maximal 25. Geburtstag können junge Menschen in Deutschland noch in der Familienversicherung ihrer Eltern verbleiben. Anschließend müssen sich alle Erwerbstätigen selbst versichern und können dabei ihre Krankenkasse frei wählen. Erfolgen muss die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Arbeitsantritt. Außerdem sind zum Berufsstart alle Arbeitnehmenden zudem automatisch Mitglied in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie umfasst die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung. Die Kosten dafür teilen sich Fachkräfte und Arbeitgeber auf. Für den Arbeitnehmeranteil sind circa 20 Prozent des Bruttogehalts fällig. Der Arbeitgeber gibt ebenso viel dazu beziehungsweise trägt er dabei komplett die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung, die berufsbedingte Erkrankungen oder Verletzungen sowie deren Folgen absichert.

Darüber hinaus übernimmt der Arbeitgeber auch die Anmeldung der Versicherung. Dafür wird die Sozialversicherungsnummer der oder des Beschäftigten benötigt. Diese wird bei Aufnahme der ersten Beschäftigung durch die Deutsche Rentenversicherung ausgestellt. Übrigens: Die Renteninformation erhalten Versicherte automatisch ab dem 27. Geburtstag, sofern sie bereits mindestens fünf Jahre an Beitragszeiten erworben haben. Dieser dann jährlich verschickte Bescheid soll ihnen helfen, ihre Altersvorsorge zu planen.

Weitere Versicherungen nötig?

Welche Absicherungen sollten Berufseinsteiger*innen zudem privat haben? Ratsam ist eine Privathaftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn der oder die Versicherte versehentlich Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursacht. Auch hier gilt, dass Kinder bis zum Ende von Ausbildung oder Studium bei ihren Eltern mitversichert sind, solange sie noch nie regulär gearbeitet haben oder bereits verheiratet sind. Mit dem Eintritt ins Erwerbsleben endet also auch diese Versicherung. Über eine Hausratversicherung sollten Berufseinsteiger*innen spätestens mit der ersten eigenen Wohnung nachdenken.

Sinnvoll kann außerdem eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sein. Sie sichert Arbeitnehmende ab, die ihren Beruf gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben können. Zwar gibt es dafür auch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, jedoch ersetzt diese nur einen kleinen Teil des Arbeitseinkommens. Aber Vorsicht bei der Wahl des Angebots. Wer eine BU abschließen möchte, sollte sich also vorher bei einer unabhängigen Stelle beraten lassen, etwa bei einer Verbraucherzentrale. Für Menschen mit einer Vorerkrankung kann es jedoch schwierig werden, eine BU zu bekommen. Alternativen sind neben der Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Multi-Risk-, Dread-Disease-, Grundfähigkeits- oder Unfallversicherung.

Finanzielle Verbesserung

Doch es entstehen nicht nur neue Kostenpunkte – mit dem ersten Job gibt es auch das erste Gehalt. Um dieses beziehen zu können, ist ein eigenes Bankkonto erforderlich. Viele junge Menschen haben zwar schon zur Schul- oder Studienzeit eines eingerichtet. Nun gilt es zu überprüfen, ob es so bestehen kann oder sollte. Oft fallen für Girokonten bis zum Berufseinstieg noch keine Gebühren an, danach aber schon. Variieren kann auch die Dichte an Geldautomaten für gebührenfreies Abheben. Auch hier kann sich ein Vergleich also auszahlen. Wer eigenes Geld verdient, ist ab einem Mindestbetrag auch steuerpflichtig. Um die Lohnsteuer abziehen zu können, benötigt der Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr. oder Steuer-IdNr.) seiner oder seines Angestellten. Diese elfstellige Zahl wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben, meist kurz nach der Geburt, und gilt lebenslang.

Vom Lohn oder Gehalt bleibt dennoch oft ein Sümmchen, von dem Studierende nur träumen können. Berufseinsteiger*innen tun gut daran, sich für den Umgang damit von Beginn an Regeln aufzustellen. Dabei hilft zum Beispiel die Aufteilung nach der 50-30-20 Regel: Die Hälfte des Geldes ist für Fixkosten wie Miete und Lebenshaltung reserviert, 30 Prozent für Freizeit und Vergnügen und die restlichen 20 Prozent werden als Reserve zurückgelegt beziehungsweise für eine private Altersvorsorge angelegt. Nach der Exmatrikulation oder mit Vollendung des 25. Lebensjahres erlischt der Anspruch auf Kindergeld. Und es fallen dann auch einige Rabatte oder andere Vergünstigungen weg, die Studierenden zustehen etwa die GEZ-Befreiung bei BAföG-Beziehenden. Damit Berufseinsteiger*innen den Kopf für den ersten richtigen Job frei haben, hilft eine Liste, die die monatlichen Ausgaben über mindestens drei Monate dokumentiert.

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