Wie der öffentliche Dienst zahlt
Bei der Jobsuche schauen Bewerber/innen natürlich auch auf das Gehalt. Bei Stellen im öffentlichen Dienst gibt die Angabe direkt Auskunft über das spätere Gehalt.

Wie der öffentliche Dienst zahlt

TVöD, TV-L, EG: Diese Abkürzungen beziehen sich auf das Tarifsystem öffentlicher Arbeitgeber. Wir erklären, was sich dahinter verbirgt und beantworten typische Fragen zu Entgeltgruppen, Gehaltsstufen oder Gehaltshöhe.

Text: Janna Degener-Storr

Der öffentliche Dienst bietet Akademikerinnen und Akademikern nicht nur aus den unterschiedlichsten Bereichen Einstiegsmöglichkeiten, sondern auch häufig ein gutes Gehalt. Dabei gibt es jedoch unterschiede zwischen den einzelnen Tarifen. 

Wofür stehen Abkürzungen wie TVöD und TV-L in Stellenanzeigen?

Die Abkürzung TVöD meint den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Darunter fallen unterschiedliche Tarifverträge. Der TVöD (Bund) gilt für Tarifbeschäftigte, die ein Arbeitsverhältnis beim Bund haben. Einige davon sind in der Bundesverwaltung tätig, andere zum Beispiel bei Großforschungseinrichtungen wie der Helmholtz- oder der Fraunhofer-Gemeinschaft. Auch in der mittelbaren Bundesverwaltung, also zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung und bei der Bundesagentur für Arbeit, gelten Tarifverträge, die an den TVöD (Bund) angelehnt sind.

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat für den kommunalen Bereich eine Standard-Gehaltstabelle ausgehandelt, die auch als TVöD VKA bezeichnet wird. Der TVöD VKA gilt für Tarifbeschäftigte, die in Städten, Gemeinden und Landkreisen tätig sind.

In diesem Zusammenhang werden unter anderem auch folgende Abkürzungen verwendet: TVöD-V für den Bereich Verwaltung, TVöD-SuE für den Bereich Sozial- und Erziehungsdienst und TVöD-P für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Darüber hinaus gibt es den TV-L, also den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, der in allen Bundesländern außer Hessen Anwendung findet. Er gilt für viele Beschäftigte an Hochschulen.

Was verbirgt sich hinter den Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen?

In jedem TVöD und auch im TV-L gibt es eine Entgelttabelle für alle Tarifbeschäftigten. Sie besteht zum einen aus den Entgeltgruppen (EG) E1 bis E15. Ausschlaggebend für die Einstufung sind die Tätigkeiten, die man übernimmt. Neben den Entgeltgruppen sind jedem TVöD auch Erfahrungsstufen zugeordnet, und zwar die Grundstufen 1 bis 2 sowie die Entwicklungsstufen 3 bis 6. Wer neu einsteigt, wird in der Regel der Stufe 1 zugeordnet, kann je nach Berufserfahrung aber auch in Stufe 3 anfangen.

In der Regel steigen die Beschäftigten nach einer gewissen Dauer der Berufserfahrung beim selben Arbeitgeber in die nächsthöhere Stufe. Der Aufstieg von Grundstufe 1 auf 2 erfolgt nach einem Jahr, der Aufstieg von Stufe 2 auf 3 nach weiteren zwei Jahren, der Aufstieg von Stufe 3 auf 4 nach drei Jahren. Die Dauer der Zeiten des Aufstiegs ab Stufe 3 kann leistungsbezogen verlängert oder verkürzt werden.

Wie viel Verhandlungsspielraum hat man bei der Einstufung und was sind gute Argumente?

Bekommt man andere Tätigkeiten übertragen, kann man auch in eine neue Entgeltgruppe eingruppiert werden. Wenn Beschäftigte eine besondere Verantwortung übernehmen und dafür besondere Qualifikationen benötigen, können darüber hinaus auch so genannte Funktionszulagen gezahlt werden.

Hier und auch bei der Eingruppierung in die Erfahrungsstufen haben Bewerber/innen tatsächlich einen gewissen Verhandlungsspielraum. Gute Argumente können zum Beispiel besondere Leistungen sein oder vorhergehende nicht einschlägige Tätigkeiten, die für die angestrebte Position dennoch förderlich sind. So kann eine Sozialarbeiterin, die mit psychisch erkrankten Menschen arbeitet, zum Beispiel von Pflegeerfahrungen mit entsprechender Klientel profitieren. Hilfreich für die Verhandlungen ist es, den geltenden Tarifvertrag vorher genau gelesen zu haben.

Was sind übliche Gehaltsstufen für Akademiker/innen?

Die Entgeltgruppen bis 12 können mit einem Fachhochschulabschluss oder Bachelor erreicht werden, ab Entgeltgruppe 13 braucht es ein Hochschulstudium mit Diplom oder Master. Allerdings kann es auch vorkommen, dass Akademiker/innen – je nach Tätigkeit – niedriger eingruppiert werden.

Drei Beispiele aus dem TV-L: Die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin sucht aktuell eine Sachbearbeitung in der Entgeltgruppe 11. Zu den Aufgaben gehören die Bauberatung und die Information von Antragsteller/innen. Gefordert werden ein Diplom oder Bachelor einer Fachhochschule oder Hochschule oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen.

Die Universität Leipzig hat eine E13-Stelle nach TV-L für eine wissenschaftliche Mitarbeit ausgeschrieben, für die ein Diplom- oder Masterabschluss und eine abgeschlossene Promotion gefordert sind. Genauso soll auch ein wissenschaftliches Volontariat am Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt eingruppiert werden, für das ein Master oder vergleichbarer Abschluss vorausgesetzt wird.

Wie viel Gehalt bedeuten die einzelnen Stufen?

Auf dem privat betriebenen Portal www.oeffentlicher-dienst.info gibt es Gehaltsrechner, mit denen sich das leicht ermitteln lässt. Tarifbeschäftigte des Bundes erhalten in der Entgeltgruppe 13 mit Erfahrungsstufe 3 für eine Vollzeitstelle ohne Sonderzahlungen und Zulagen bei Steuerklasse I ohne Kirchensteuer und Kinderfreibeträge zum Beispiel ein monatliches Brutto-Grundgehalt von rund 4.760 Euro.

Der wissenschaftliche Mitarbeiter der Uni Leipzig oder die Volontärin am Landesamt für Denkmalpflege können, wenn sie als Berufseinsteiger/innen in die Erfahrungsgruppe 1 eingestuft werden, in der Entgeltgruppe 13 nach TV-L ein monatliches Brutto-Grundgehalt von gut 4.000 Euro erwarten.

Und die Sachbearbeitung beim Bezirksamt kann unter den gleichen Bedingungen mit einem Gehalt von etwa 3.500 Euro rechnen.

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