Kündigung im Vorstellungsgespräch erklären
Viele Bewerber*innen scheuen sich, eine Kündigung im Vorstellungsgespräch zu erklären. Dafür gibt es keinen Grund – erst recht nicht mit unseren Beispielen.
Text: Anja Schreiber
Das Wort „Kündigung“ sorgt bei vielen für ein flaues Gefühl im Magen – besonders dann, wenn es im Vorstellungsgespräch zur Sprache kommt. Wie erklärt man einen Jobverlust, ohne dass er zum Karrierekiller wird? Und wo verläuft die Grenze zwischen ehrlicher Einordnung und zu viel Offenheit?
Arbeitgeber*in Kündigung erklären
Grundsätzlich gilt: Ehrlichkeit und Professionalität sind gefragt. Das gelingt, indem Bewerber*innen die Tatsachen möglichst neutral beschreiben. Es geht darum, nichts zu beschönigen, dem Gegenüber aber auch emotionale Ausbrüche zu ersparen. Wer im Gespräch über die frühere Stelle spricht, sollte nicht in Bitterkeit oder Rechtfertigungen abgleiten. Ein Vorstellungsgespräch ist kein Ort für Abrechnungen oder einen Seelenstriptease – sondern die Bühne, um zu zeigen, was man aus der Erfahrung gelernt hat.
Haben Bewerber*innen selbst gekündigt, sollten sie ebenfalls sachlich und nüchtern die Gründe darlegen, ohne dass sie sich zu negativen Aussagen über ihre ehemalige Arbeitsstelle hinreißen lassen. Positive Stichworte sind hier zum Beispiel „neue Herausforderungen“ und „berufliche Neuorientierung“ oder der „Wunsch nach Weiterentwicklung“.
Kündigung im Vorstellungsgespräch erklären
Fachkräfte sollten sich vor dem Bewerbungsgespräch überlegen, wie sie auf etwaige Rückfragen des potenziellen neuen Arbeitgebers reagieren können. Ihre Kommunikationsstrategie hängt natürlich stark vom Kündigungsgrund ab.
Handelt es sich um eine betriebsbedingte Kündigung, ist die Kommunikation unkompliziert. Denn in solchen Fällen hat der Arbeitsplatzverlust seine Ursachen in betrieblichen Umstrukturierungen, im Personalabbau oder gar in der Insolvenz des Unternehmens. Die Kündigung können Bewerber*innen damit elegant erklären, da sie nicht zwangsläufig in Verbindung mit der eigenen Qualifikation oder dem Verhalten stehen muss. Klar herausstellen können Bewerber*innen dies beispielsweise mit Formulierungen wie:
- Mein Arbeitsverhältnis endete betriebsbedingt im Rahmen einer Umstrukturierung.
- Aufgrund der sinkenden Auftragslage musste der Arbeitgeber Personal reduzieren; meine Rolle war davon betroffen. Ich habe die Zeit genutzt, um meine Kenntnisse in XY zu vertiefen und stehe nun zur sofortigen Übernahme von Aufgaben bereit.
- Meine Position fiel weg, weil das Unternehmen Geschäftsbereiche zusammengelegt hat. Das hat mir gezeigt, wie wichtig mir projektverantwortliche Arbeit ist – deshalb reizt mich die ausgeschriebene Koordinationsstelle bei Ihnen besonders.
Kündigung erklären: Beispiele
Anders sieht es dagegen bei einer Kündigung aus, die auf dem persönlichen Fehlverhalten des oder der Arbeitnehmer*in beruht. Eine solche verhaltensbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn man gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt. Das kann von ständiger Unpünktlichkeit unentschuldigtes Fehlen, wiederholte Arbeitsverweigerung, Arbeitszeitbetrug, Alkohol- oder Drogenkonsum am Arbeitsplatz reichen. Solche Kündigungsgründe bedürfen ebenfalls einer ehrlichen, sachlichen und plausiblen Erklärung wie beispielsweise:
- Die Kündigung erfolgte wegen wiederholter Unpünktlichkeit. Ich habe meine Routinen geändert und seitdem keine Verspätungen mehr.
- Es gab eine unbedachte Weitergabe interner Informationen, die als Verstoß gegen Vertraulichkeit gewertet wurde. Daraus habe ich gelernt und ein Datenschutztraining abgeschlossen.
Als dritte Möglichkeit gibt es die personenbedingte Kündigung. Dies kann selbst verschuldet sein, muss es aber nicht. Sie wird beispielsweise bei lang andauernden Krankheiten ausgesprochen oder beim Entzug eines für den Job notwendigen Führerscheins. Gerade bei der personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigung ist es ratsam, das Problem als abgeschlossen zu beschreiben – natürlich nur, wenn dem wirklich auch so ist.
Kündigung im Vorstellungsgespräch verschweigen?
Sprechen Arbeitgeber*innen die Gründe für eine Kündigung nicht von sich aus an, haben Bewerber*innen die Wahl. Sie können sich durchaus dafür entscheiden, Stilllschweigen zu wahren. Immerhin scheint dann von Seiten des Unternehmens kein Klärungsbedarf vorzuliegen.
Werden Fachkräfte direkt nach der Kündigung gefragt, dürfen sie nicht unwahr antworten – andernfalls kann das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Viele Personaler*innen informieren sich im Vorfeld über die Erwerbsbiografie von Bewerber*innen. Mithilfe von vorab formulierten Erklärungen kommen Sie im Vorstellungsgespräch aber nicht aus der Ruhe. Seien Sie sich bewusst: Eine Kündigung ist keine Schande, solange man daraus gelernt hat.
Bewerber*innen sollten vom Kündigungsgrund geschickt zu den eigenen Zukunftsvorstellungen überleiten, indem man den Jobverlust als Chance darstellt und die eigene Lernkurve nach der Kündigung beschreibt. So kann man seine Flexibilität und Lernfähigkeit demonstrieren und dem Gesprächsverlauf eine neue Richtung geben. Dann spricht man über seine Qualifikationen, Kompetenzen und Erfolge. Auch dafür lohnt sich eine intensive Vorbereitung, damit man im Vorstellungsgespräch die eigenen Stärken überzeugend präsentieren kann.

