Weiterkommen mit Weiterbildung
Jede Menge Förderungen gibt es, wenn man sich weiterbilden will. Ein Überblick. Foto: Fotolia.de / © contrastwerkstatt

Weiterkommen mit Weiterbildung

Fortbildungen sind ein wichtiger Schlüssel, um sich beruflich weiter zu entwickeln. Doch wie kann man sie finanzieren oder zeitlich unterbringen? Gut, dass es Fördermöglichkeiten gibt. Ein Überblick.

Bildungsurlaub: Anspruch per Gesetz

Bildungsurlaub kann der beruflichen Weiterbildung dienen, muss es aber nicht. Auch Kurse zur politischen, ehrenamtlichen oder ganz persönlichen Weiterbildung sind anerkannt. Bildungsurlaub, auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung genannt, gibt es in allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen.

Für wen? Alle Angestellten in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst haben Anspruch auf Bildungsurlaub. Diesen können sie beantragen, sobald sie sechs Monate in ihrem Job sind.

Wie viel? Anspruch besteht in der Regel auf fünf Arbeitstage im Jahr oder zehn Tage am Stück alle zwei Jahre. Der Arbeitnehmer zahlt das Seminar zwar selbst, bekommt währenddessen aber volle Lohnfortzahlung vom seinem Arbeitgeber, es zählt also als Arbeitszeit. Einziger Haken: Aus wichtigen betrieblichen Gründen kann der oder die Vorgesetzte den Bildungsurlaub ablehnen oder zumindest vertagen, etwa zur Haupturlaubszeit.

WILA-Tipp: Frühzeitig den Bildungsurlaub beim Arbeitsgeber beantragen, und zwar dort, wo Sie auch Ihren Erholungsurlaub einreichen und spätestens sechs Wochen vor Beginn.

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Bildungsprämie: Gutschein für Geringverdiener

Mit dem so genannten Prämiengutschein für berufsbezogene Weiterbildungen unterstützt das Bundesbildungsministerium gezielt Einkommensschwächere, die sich eigeninitiativ beruflich weiterbilden möchten.

Für wen? Generell für alle Erwerbstätigen mit einem geringen Einkommen. Konkret geht es um ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro für Einzelpersonen und bis zu 40.000 Euro für gemeinsam Veranlagte. Auch Arbeitnehmerinnen im Mutterschutz oder Beschäftigte in Eltern- oder Pflegezeit haben Anspruch darauf. Seit Juli 2017 können auch Unter-25-Jährige und Rentner/innen, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten, einen Gutschein erhalten.

Wie viel? Der Prämiengutschein ist ein Zuschuss von 50 Prozent zu den Kurskosten von maximal 500 Euro im Jahr. Bislang durfte die Weiterbildung nicht mehr als 1.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer kosten, diese Grenze ist seit Juli 2017 in den meisten Bundesländern aufgehoben. Und: Sie dürfen auch mehrere Seminare auf einem Gutschein kombinieren, wenn diese dem selben Weiterbildungsziel dienen! Achtung: Sie dürfen sich zwar anmelden, bevor Sie den Gutschein beantragen (Rücktrittsbedingungen beachten!), aber es darf noch keine Rechnung ausgestellt sein und Sie dürfen den Eigenanteil noch nicht bezahlt haben!

WILA-Tipp: Wer eine längere und damit meist auch teurere Weiterbildung absolvieren möchte und vermögenswirksame Leistungen laufen hat, kann diese in eine Bildungsprämie umwandeln. Mit dem so genannten Spargutschein kann vorzeitig ein Betrag für Weiterbildung aus dem Guthaben entnommen werden, ohne dass der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Der Spargutschein kann außerdem mit dem Prämiengutschein kombiniert werden.

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Bildungsscheck: 500 Euro – nicht in allen Bundesländern

Dieses in NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen, Brandenburg und Sachsen geltende Instrument zur Förderung der beruflichen Weiterbildung finanziert mindestens 50 Prozent der Weiterbildungskosten bis zu 500 Euro. Voraussetzungen und Umfang variieren in den einzelnen Bundesländern, beispielsweise in NRW darf das zu versteuernde Jahreseinkommen maximal 30.000 Euro betragen (bei gemeinsam Veranlagten 60.000 Euro) und man muss in einem Betrieb mit weniger als 250 Beschäftigten angestellt sein.

Für wen? Angesprochen sind in NRW vor allem Berufsrückkehrer/innen, Arbeitnehmer/innen ab 50 Jahren, befristet und Teilzeitbeschäftigte. In Rheinland-Pfalz werden Beschäftigte ab 45 Jahren gefördert. In Hessen müssen Sie mindestens 27 Jahre als sein und eine Tätigkeit ausüben, für die Sie keinen Berufsabschluss haben.

Wie viel? In der Regel werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen, in Sachsen bis zu 80 Prozent, wenn Sie geringfügig beschäftigt sind (max. 450 Euro/Monat). In den meisten Bundesländern gilt eine Förderobergrenze von 500 Euro. In Hessen gibt es für eine Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt, bis zu 4.000 Euro.

WILA-Tipp: Lassen Sie sich in einer der Bildungsberatungsstellen beraten oder schauen Sie im Netz!

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Aufstiegs-Bafög: Lehrgänge für Berufserfahrene und Studierende 

Das neue Aufstiegs-Bafög (AFBG) gilt nicht nur für Meisterprüfungen, sondern für 700 berufliche Aufstiegsfortbildungen. Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger, die auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.

Für wen? Prinzipiell gilt das Aufstiegs-Bafög unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögen für alle, die sich auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten wollen. Unter bestimmten Vorausetzungen können jetzt auch Studierende mit einem Bachelor-Abschluss, die noch keinen Master haben, sowie Studienabbrecher oder Abiturienten mit Berufspraxis das neue AFBG in Anspruch nehmen.

Allerdings gibt es mehrere Voraussetzungen: Die Fortbildung muss insgesamt mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und der Abschluss über dem Niveau eines Facharbeiters oder Berufsfachschulabschlusses liegen – und für die Zulassung zu den einzelnen Fortbildungsprüfungen wird häufig eine abgeschlossene Erstausbildung verlangt. Dabei gelten Masterstudiengänge weder als Erstausbildung noch als berufliche Fortbildung und werden generell nicht nach AFBG gefördert.

Wie viel? Die Förderung besteht aus einem Bundeszuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss, kombiniert mit einem zinsgünstigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bis zu 15.000 Euro gibt es 40 Prozent als Zuschuss und den Rest bei Bedarf über das Darlehen. Bei Vollzeitfortbildungen sind außerdem Zuschüsse zum Lebensunterhalt vorgesehen, zum Beispiel für Alleinstehende 768 Euro monatlich plus Kinderzuschläge und Freibeträge.

WILA-Tipp: Ehrgeiz und Talent werden belohnt: Wer die Abschlussprüfung besteht, dem werden 40 Prozent des Darlehens erlassen – allerdings erst auf Antrag.

Weitere Infos

  • Für erste Informationen gibt es die kostenlose Aufstiegs-Bafög-Hotline des Bundesbildungsministeriums: Telefonnummer 0800/622 36 34
  • Informationsseite des Bundesbildungsministeriums mit Förder-Rechner, Online-Antrag und Suchfunktion für zuständige Stellen: www.aufstiegs-bafoeg.de
  • Broschüre mit Rechenbeispielen zu Fortbildungskosten, Unterhaltsbedarf, Kinderbetreuungskosten, Einkommens- und Vermögensfreibeträgen sowie Links zu Förderämtern und Antragsformularen: www.bmbf.de/pub/Vom_Meister_zum_Aufstiegs_BAfoeG.pdf

Bildungsgutschein: Hilfe bei (drohender) Arbeitslosigkeit

Der Bildungsgutschein ist ein Förderinstrument der Arbeitsagenturen und Jobcenter. Er gilt für berufliche Weiterbildungen aller Art – von einigen Wochen IT- oder Englischkurs bis zu drei Jahren bei Umschulung in einen Mangelberuf. Entscheidend ist, dass diese Weiterbildung die Arbeitslosigkeit bei Beschäftigten noch abwenden oder bereits Arbeitslose schneller wieder in den Job bringen kann.

Grundsätzlich gilt aber: Vermittlung geht vor Förderung. Wird die Chance gesehen, einen Kandidaten ohne vorherige Weiterbildungsmaßnahme in einen Job zu vermitteln, wird es kaum eine Weiterbildungsförderung für ihn geben.

Für wen? Den Bildungsgutschein können prinzipiell alle Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit Bedrohten beantragen. Voraussetzung für Beschäftigte ist, dass sie nachweisen können, dass ihnen ohne eine bestimmte Weiterbildung die Arbeitslosigkeit droht.

Bereits Arbeitslose müssen ihren Arbeitsagentur-oder Jobcenterberater überzeugen, dass die ausgesuchte Weiterbildung sie wieder bzw. schneller in einen neuen Job bringen kann. Jeder berufliche Hintergrund wird individuell geprüft, pauschale Kriterien gibt es nicht. Es kann auch von Region zu Region eine unterschiedliche Förderpraxis geben.

Wie viel? Ist der Bildungsgutschein einmal bewilligt, so werden alle anfallenden Kosten für die Weiterbildung abgedeckt. Dazu zählen auch Unterkunft und Verpflegung, sofern der Kurs oder die Umschulung nicht am Wohnort angeboten wird und nur außerhalb des Pendelbereichs belegt werden muss.

Den für die entsprechende Weiterbildung zugelassenen Anbieter kann man sich – im Rahmen der von der Arbeitsagentur zugelassenen Bildungsanbieter – in der Regel selbst aussuchen.

Wila-Tipp: Der Bildungsgutschein ist eine Kann-, keine Muss-Leistung – und je nach Budgetlage der Arbeitsagentur schwierig zu bekommen. Deshalb gilt es, den Berater mit gut vorbereiteten Argumenten und Recherchen zum Arbeitsmarkt und zu sinnvollen Weiterbildungen zu überzeugen. Im Zweifelsfall ist ein Antrag zu Jahresbeginn günstiger, weil das Budget noch nicht aufgebraucht ist.

Weitere Infos

  • Der erste Schritt zum Bildungsgutschein ist das persönliche Beratungsgespräch bei der Arbeitsagentur vor Ort. Die zuständige Dienststelle kann via Postleitzahl ermittelt werden: www.arbeitsagentur.de
  • Mit dem Berufsentwicklungsnavigator der Arbeitsagentur kann unter der Rubrik „Weiterbildung“ gezielt nach entsprechenden Anpassungs- und Aufstiegsfortbildungen für den eigenen Beruf gesucht werden: www.ben.arbeitsagentur.de
  • Übersicht der Berufe, bei denen die Bundesagentur für Arbeit zurzeit einen Mangel sieht: www.statistik.arbeitsagentur.de
  • Welche Bildungsziele die Arbeitsagentur konkret in den verschiedenen Regionen fördert, kann mit dem Suchwort „Bildungszielplanung“ auf der Webseite der Arbeitsagentur gesucht werden. 
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