Wie der Jobwechsel funktioniert
Zwei Mitarbeiter unter sich - wer von beiden will den Job wechseln? Foto: © contrastwerkstatt - Fotolia.com

Wie der Jobwechsel funktioniert

50 Prozent aller Angestellten spielen mit dem Gedanken, den Job zu wechseln. Aber wie geht man am klügsten vor? Unser Karriere-Autor Jürgen Gauert gibt Tipps.

Beginnen wir unsere Analyse mit einem Blick in eine aktuelle Umfrage: Laut einer repräsentativen Studie des Zeitarbeitsunternehmens Man-power spielt fast jeder zweite deutsche Arbeitnehmer mit dem Gedanken, in den kommenden zwölf Monaten den Job zu wechseln. Einer der Gründe ist der Wunsch, mehr Geld zu verdienen: 22 Prozent der Befragten geben das an.

An zweiter Stelle wird genannt, dass die eigenen Leistungen in der derzeitigen Firma nicht anerkannt werden. Neun Prozent sagen, dass ihnen ihre aktuelle Tätigkeit keinen Spaß mehr macht, acht Prozent wollen den Betrieb verlassen, weil sie das Arbeitsklima als schlecht empfinden. Auch private Gründe können zu einem Wechsel führen, beispielsweise der Wunsch, zur Partnerin oder zum Partner in eine andere Stadt zu ziehen, oder einfach mehr Zeit für Kinder und Familie zu haben.

Vorsicht vor "Spontanhandlungen"

Ein Jobwechsel sollte immer gut durchdacht und wohlüberlegt eingeleitet werden. Denkbar ungünstig sind Spontanhandlungen, wenn beispielsweise ein Konflikt oder ein Misserfolg im Berufsalltag die Stimmung schlagartig trübt. Das Motto „Eine Nacht darüber schlafen“ bewahrt davor, unüberlegt den Job aufzugeben, ohne dass sich ein neuer abzeichnet. Erst, wenn eine Tätigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg als wenig befriedigend empfunden wird oder langfristig bessere finanzielle Ressourcen angestrebt werden, sollte in die Offensive gegangen werden. Karriereexperten geben als geeigneten Zeitpunkt für einen Wechsel den Moment an, in dem die eigene Entwicklung stagniert, wenn das Gefühl vorherrscht, nichts Neues mehr zu lernen, und in der Firma keine Aufstiegschancen mehr vorhanden sind.

Vor der Bewerbung bei einem anderen Unternehmen ist eine realistische Betrachtungsweise der eigenen Situation hilfreich. Man sollte sich die Frage stellen, ob auf einer neuen Stelle die Gesamtzufriedenheit wirklich steigen kann. Bloße Unzufriedenheit am Ist-Zustand genügt nicht, um einen Wechsel mit allen Konsequenzen erfolgreich über die Bühne zu bringen. Auch das verlockendste Jobangebot nützt wenig, wenn es nicht auf die Wechslerin oder den Wechsler zugeschnitten ist, oder wenn er es mit seinen Fähigkeiten und Kenntnissen nicht ausfüllen kann. Hier ist nach Ansicht von Karriereexperten eine klare Zielsetzung erforderlich.

Wer mit dem Gedanken spielt, sich jobmäßig zu verändern, sollte sich zunächst überlegen, was im Hinblick auf seine weitere berufliche Zukunft besonders wichtig erscheint. Die Analyse beruht auf drei Aspekten: Motivation (Was treibt mich an?), Neigungen und Fähigkeiten (Was kann ich?) sowie Ziele (Was will ich erreichen, mittelfristig und langfristig?).

Nicht lähmen lassen

Ratsam ist es auch, sich Gedanken darüber zu machen, ob mehr Mitarbeiterverantwortung angestrebt wird oder eher eine Aufgabe reizt, bei der man sich mit inhaltlichen Themen intensiver als bisher auseinandersetzen kann. Nachdem die beruflichen Ziele am besten schriftlich fixiert wurden, beginnt die strukturierte Stellensuche. Auf der Grundlage der eigenen Standortbestimmung gilt es, zunächst bevorzugte Funktionsbereiche, Branchen, Regionen und Positionen zu definieren.

Je genauer man dann weiß, was man will und wohin man möchte, desto besser sind die Ergebnisse bei der Durchsicht der Stelleninserate (zum Beispiel im arbeitsmarkt Bildung, Kultur, Sozialwesen oder im arbeitsmarkt Umweltschutz, Naturwissenschaften). Für Jobwechsler, die sich eine längere Zeit nicht mehr beworben haben, empfiehlt es sich, ihren aktuellen Marktwert zu ermitteln. Dieser hängt neben der spezifischen Qualifikation für eine bestimmte Stelle von weiteren Faktoren wie zum Beispiel Region und Branche, aber auch von der aktuellen Marktsituation und der Konjunktur ab.

Durch Gehaltsvergleiche über gängige Internetseiten entsteht ein marktorientiertes Bild. Da sich viele mit der beruflichen Veränderung in der Regel auch finanziell verbessern möchten, ist eine gewünschte gehaltliche Steigerung von 10 bis 15 Prozent, bezogen auf das derzeitige Gehalt, durchaus möglich und üblich, wenn die eigenen Qualifikationen und Erfahrungen auf die neue Position sehr gut passen.

Wettbewerbsvorteile herausarbeiten

Wer unzufrieden in seinem Job ist und einen Neuanfang wagen möchte, wird bisweilen von Zweifeln geplagt. Wird dort wirklich alles besser – und was könnte schiefgehen? Psychologen wissen, dass solche Veränderungsprozesse verständlicherweise Ängste auslösen können. Dennoch ist es wichtig, sich von der Angst vor Veränderung nicht lähmen zu lassen. Nützlich ist ein Blick in die eigene Vergangenheit: Wer schon früher starke Veränderungen trotz seiner Ängste bewältigt hat, kann aus dieser Erfahrung Selbstvertrauen schöpfen. Und selbst wenn der angestrebte Wechsel ein Stück Unsicherheit in sich birgt, beweist man dadurch Flexibilität und Ehrgeiz. Karriere macht nur, wer planvoll wechselt und nicht irgendwann dazu gezwungen wird, etwa weil das Unternehmen Stellen abbaut. 

Als Bewerber aus einer Festanstellung ist es von Vorteil, wenn die derzeitige Position eine gute Basis für den Wechsel darstellt. Wer zum Beispiel in der PR-Abteilung einer Firma in zweiter Position tätig ist, wird gute Chancen bei der Bewerbung auf eine leitende Stelle haben. Aber auch ein Wechsel in einen anderen Funktionsbereich kann durchaus Sinn machen. Wer etwa über Erfahrung als Fundraiser verfügt, ist aufgrund seiner Kenntnisse für einen Job als Leiter des Sponsorings interessant. Man kennt sein Metier und hat möglicherweise sogar bereits entsprechende Kontakte.

Diese Wettbewerbsvorteile bei der Bewerbung aus einer Festanstellung heraus sollten im Anschreiben deutlich herausgearbeitet werden. Dies gelingt am besten mittels Beispielen. Genannt werden konkrete Projekte und Erfolge, die man aus dem derzeitigen Job vorweisen kann, um zu zeigen, welchen Nutzen der potenzielle neue Arbeitgeber daraus für sich ziehen kann. Einschlägige Produkt- und Marktkenntnisse, aber auch die erfolgreiche Einführung eines neuen Systems oder der Aufbau einer neuen Organisationseinheit eignen sich ebenfalls, um einen Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass man der geeignete Kandidat ist.

Keine Klagen über die alte Firma

Unternehmen suchen sich erfahrungsgemäß im Rahmen des Bewerbungsprozesses immer jene Bewerber für eine Vorstellungsrunde heraus, die bei gleicher Qualifikation und ähnlichem Fähigkeitsprofil die höhere Motivation aufweisen. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Motivierte Mitarbeiter sind trotz gleicher Eignung leistungsfähiger und nehmen Strapazen im Berufsalltag viel gelassener und zumeist als Herausforderung auf. Um zu punkten, sollte im Bewerbungsschreiben somit der Weiterentwicklungsgedanke in den Vordergrund gerückt werden – man möchte sich neuen Aufgaben stellen. Stetige Weiterentwicklung ist positiv behaftet, das spricht nicht nur für ein hohes Maß an Motivation, sondern auch für Lernbereitschaft. 

Jobkandidaten, die sich aus einer Festanstellung auf eine neue Position bewerben, haben in der Regel deutlich bessere Karten als ihre arbeitslosen Mitbewerber. Dies hat damit zu tun, dass Arbeitgeber oft das Risiko scheuen. Wer einen Job hat vermittelt Sicherheit, er verfügt über aktuelle Kenntnisse auf seinem Arbeitsgebiet und ist an einen festen Arbeitsrhythmus gewöhnt. Das wissen Arbeitgeber zu schätzen. Bewerber sollten sich dieser Vorteile bewusst sein. Wichtig ist es aber auch, sich darüber im Klaren sein, dass beim Wechsel aus einer Festanstellung in der Regel Sicherheiten aufgeben werden. Beispielsweise genießt man, sofern man in einem Betrieb mit mehr als zehn Arbeitnehmern beschäftigt ist, den Vorteil des Kündigungsschutzgesetzes. Auch weiß man im Positiven wie im Negativen, was man an seinem bisherigen Arbeitgeber hat. Andererseits: Wer seine Karriere vorantreiben möchte, darf sich nicht auf dem Status quo ausruhen.

Wer dann den Entschluss gefasst hat, aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis in ein anderes zu wechseln, muss damit rechnen, dass der möglicherweise neue Arbeitgeber erfahren will, welche Faktoren für diesen Wunsch nach Veränderung ausschlaggebend waren. Sollte der Bewerber im schlimmsten Fall mit seinen bisherigen Aufgaben einfach nicht zurechtgekommen und überfordert gewesen sein, und nun lediglich nach einer Möglichkeit sucht, über den Jobwechsel einen weit weniger stressigen Arbeitsplatz zu finden, darf das im Bewerbungsgespräch selbstverständlich so nicht erwähnt werden.

Vorsicht vor Verschwiegenheitsklauseln 

Selbst wenn es massive Probleme beim bisherigen Arbeitgeber gab oder ein Bewerber den Job wechseln möchte, weil er beispielsweise von Mobbing betroffen war, einen echten Choleriker zum Chef hatte oder hinterhältige Kollegen, dann gilt auch in diesen Fällen: Die Fassung muss gewahrt bleiben, nach außen hin steht immer Loyalität im Vordergrund, selbst wenn es schwer fällt. Keinesfalls sollte man etwas Negatives am bestehenden Arbeitsverhältnis thematisieren, auch Klagen über das derzeitige Unternehmen sind fehl am Platz. Und das hat seinen Grund.

Selbst wenn die Kritikpunkte zutreffen, kann das vom Gegenüber im Bewerbungsgespräch schnell als illoyales Gebaren, das ihn gegebenenfalls später selbst treffen könnte, aufgefasst werden. Auch Fragen nach Interna und Abläufen beim früheren Arbeitgeber sollten Bewerber mit größter Diskretion behandeln – und sich so elegant wie möglich aus der Affäre ziehen. Wer über Firmengeheimnisse im Vorstellungsgespräch plaudert, katapultiert sich beim Wunscharbeitgeber möglicherweise ins Aus – und macht sich je nach Arbeitsvertrag und Verschwiegenheitsklauseln eventuell sogar noch strafbar.

Wer in ungekündigter Stellung ist, möchte verständlicherweise vermeiden, dass der derzeitige Arbeitgeber von den Bewerbungsaktivitäten erfährt. Daher ist es nicht ratsam, zum Beispiel in sozialen Netzwerken in seinem Profil öffentlich zum Ausdruck zu bringen, dass eine neue Stelle gesucht wird. Sollte der Wechsel dann nicht funktionieren, besteht die Gefahr, dass man vom Chef, sofern er davon erfährt, als Abtrünniger angesehen wird, was die bisherige Position in der Firma nicht gerade stärkt. Auch sollte die Bewerbung vom heimischen PC aus geschrieben und auch über eine private Mailadresse (und nicht etwa über den Büro-Account) versendet werden.

Im Anschreiben um Diskretion bitten

Um im Anschreiben um Diskretion zu bitten, kann etwa vermerkt werden: „Da ich mich zurzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde, bitte ich Sie, diese Bewerbung vertraulich zu behandeln. Bitte rufen Sie mich auch nur abends ab 20 Uhr unter der oben angegebenen Privatnummer zurück...“ Wem eine Bewerbung trotz dieses Sperrvermerks immer noch zu riskant erscheint, kann den aktuellen Arbeitgeber in der Bewerbung auch umschreiben, ohne den Firmennamen zu nennen. Spätestens beim Vorstellungsgespräch müssen die fehlenden Angaben aber genannt werden, da man sonst eine Absage riskiert.

Wird zu einem Vorstellungsgespräch vor Ort eingeladen, nimmt man sich dafür offiziell einen halben oder ganzen Tag Urlaub. Keinesfalls sollte ein Arzt- oder Kundenbesuch vorgetäuscht werden. Fliegt der Schwindel auf, kann es Ärger mit dem alten Arbeitgeber geben. Selbst wenn der Wechsel gelingt, darf man keine verbrannte Erde hinterlassen. Sowas spricht sich rum.

Für viele Unternehmen ist es von großer Bedeutung, dass sie möglichst schnell mit dem neuen Mitarbeiter rechnen können. Deshalb sollte im Vorfeld sehr genau geprüft werden, welche Kündigungsfrist bei der alten Firma besteht. Berufsberater empfehlen, sich nicht auf eine mündliche Zusage des neuen Arbeitgebers zu verlassen. Keinesfalls sollte die alte Stelle gekündigt werden, wenn der neue Arbeitsvertrag noch nicht vorliegt und unterschrieben wurde. Die Eigenkündigung bereits aufgrund eines positiven Feedbacks nach dem Vorstellungsgespräch in der Personalabteilung abzugeben, kann daneben gehen, sollte die mündliche Zusage zurückgezogen werden, was gar nicht so selten vorkommt.

Erst durch eine beiderseitige Unterschrift unter den neuen Arbeitsvertrag ist der Wechsel perfekt. Und selbst wenn man davon ausgeht, dass der bisherige Arbeitgeber im Falle einer Eigenkündigung einem früheren Ausstieg aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis zustimmt, sollte im neuen Arbeitsvertrag die offizielle Kündigungsfrist als Grundlage für die Zusage genommen werden, um terminlich nicht in Konflikte zu geraten. Für den Fall, dass man tatsächlich früher aus dem alten Arbeitsverhältnis frei kommt, bietet sich im neuen Vertrag eine Formulierung wie „Eintritt 1. Oktober oder früher“ an, was Flexibilität ohne Risiko ermöglicht. Und was nicht vergessen werden darf: Mit dem Wechsel in einen neuen Job gerät man von einer ungekündigten Position direkt in die Probezeit, kann also im ersten halben Jahr des neuen Anstellungsverhältnisses auch ohne Nennung von Gründen von Seiten des neuen Arbeitgebers gekündigt werden. 

Für einen geordneten Abgang sorgen

Wer den Vertrag für einen neuen Job in der Tasche hat, sollte nach vorn blicken  und nicht zurück. Mit der ehemaligen Firma abzurechnen ist nach Ansicht von Karriereberatern zu vermeiden, selbst wenn es verlockend sein mag, dem einen oder anderen Kollegen, Mitarbeiter oder Vorgesetzten zum Abschied die Meinung zu sagen. Es kann durchaus vorkommen, dass man sich im Arbeitsleben noch einmal begegnet. Besser ist es, mit dem bisherigen Arbeitgeber im Guten auseinander zu gehen. Doch auch wer gedanklich schon in der neuen Firma ist, muss in seinem ehemaligen Unternehmen einen aufgeräumten Arbeitsplatz hinterlassen. Begonnene Projekte werden nach Möglichkeit zu Ende gebracht und eine saubere Übergabe wird vorbereitet, indem der Kollege oder der neue Mitarbeiter, der zukünftig die Aufgaben übernehmen wird, eingearbeitet und umfassend informiert wird. Dadurch bleibt der Aussteiger in guter Erinnerung.

 

Wila-ArbeitsmarktDer Artikel ist in unseren arbeitsmarkt-Heften erschienen. Jede Woche stellen wir mehrere hundert aktuelle und qualifizierte Stellen zusammen, aus Tageszeitungen, Fachmagazinen und Onlineportalen. Hier können Sie sich ein Probeexemplar anschauen und bestellen.

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